Kann man Online-Nutzerbewertungen trauen? Immer wieder soll es Indizien dafür geben, dass Rezensionen im Internet gefälscht sind. Das Kartellamt will nun mittels einer Studie prüfen, ob Verstöße gegen das deutsche Verbraucherrecht vorliegen.
Worum geht es im Detail? Stark bedingt durch die Entwicklung des Web 2.0 und den damit einhergehenden digitalen Neuerungen wuchs die Bedeutung von Nutzerbewertungen und Rankingsystemen in den letzten Jahren enorm, sodass diese mittlerweile, neben dem Preis, zu einem der entscheidenden Kauffaktoren aufgestiegen sind. Dieses bedeutende Element des Social Commerce ist nun Gegenstand einer Untersuchung des Kartellamtes.
Die Untersuchung beschäftigt sich primär mit der Echtheit der Nutzerbewertungen in Online-Shops und versucht zu erforschen, ob Nutzerbewertungen vertraut werden kann. Für Händler sind Nutzerbewertungen mehr als nur eine reine Meinungsäußerung eines Kunden, sie geben ihnen im Optimalfall eine authentische Rückmeldung über das Produkt und erleichtern die Kaufentscheidung von potenziellen Käufern, welches im optimalen Fall zu dem Kauf des bewerteten Produktes führt. Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts) äußert gegenüber der Echtheit einiger Nutzerbewertungen seine Zweifel: „Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert werden“.
Aufgrund der hohen Anzahl an differenzierten Bewertungssystemen versucht das Kartellamt herauszufinden, welche der unterschiedlichen Systeme besonders anfällig für Täuschungen und Manipulationen sind. Nicht nur beim Kauf von Produkten beziehen Käufer Nutzerbewertungen stark in ihren Kaufprozess mit ein, sondern „auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurant vertrauen viele Verbraucher auf Bewertungen anderer Nutzer im Internet“, so Mundt weiter. Im Rahmen der Untersuchung werden die Betreiber von Internetportalen angeschrieben, Nutzerbewertungen selbst abzufragen oder sie darzustellen, wobei der Fokus hierbei nicht auf einzelnen Unternehmen liegt.
Das Kartellamt bzw. Mundt hat sich generell den Schutz des Wettbewerbs in der Digital-Wirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Die Behörde möchte Märkte offen halten und so insbesondere die Interessen der Verbraucher schützen. Die Beschränkungen ggü. facebook im Februar 2019 könnten also erst der Anfang gewesen sein.
Es bleibt also weiter spannend. Sobald wir Ergebnisse der Studie erfahren, werden wir an dieser Stelle darüber berichten. Zwischenzeitlich können Sie sich einige meiner Publikationen zum Thema Online-Bewertungen durchlesen: http://social-commerce.net/about/ Gerne tausche ich mich über dieses spannende Themenfeld weiter aus – hier in den Kommentaren oder persönlich.
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